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      Mein Behandlungsspektrum

      ᐅ Therapie von sportorthopädischen und traumatologischen Verletzungen
      ᐅ Konservative und operative Behandlung von degenerativen Gelenkserkrankungen
      ᐅ Endoprothetik (Gelenkersatz an Schulter, Knie und Hüfte)
      ᐅ Handchirurgie (Karpaltunnelsyndrom, Schnappfinger, Rhizarthrose ...)
      ᐅ Kniechirurgie (Kreuzbandersatz, Meniskussanierung, Knorpelchirurgie, ...)
      ᐅ Fußchirurgie (Hallux valgus, Krallenzehen, kindl. Plattfuß, Sichelfuß, ...)
      ᐅ Schulterchirurgie (Sehnenrisse, Stabilisierungen, Knorpeltherapie, ...)

      Ich biete Ihnen eine optimale unfallchirurgische, orthopädische und kinderorthopädische Versorgung in St. Johann i.T. und Fieberbrunn.

      ᐅ ACP- (Autologous Conditioned Plasma) und Hyaluronsäuretherapie
      ᐅ Kinderorthopädie (Skoliosebehandlung, Fußfehlstellungen, Achsabweichungen, ᐅ Rotationsfehlstellungen, Hüfterkrankungen, ...)
      ᐅ Infantile Cerebralparese (ICP), Arthrogryptose (AMC) , Meningomyelocele (MMC), angeborene und entwicklungsbedingte skelettale Fehlbildungen jeglicher Art
      ᐅ Konservative Therapie der Wirbelsäule (Manuelle Medizin/Chirotherapie, "landmarkengestütze"
      ᐅ Injektionstechniken - ohne Röntgenstrahlung!)
      ᐅ Botulinumtoxin-Behandlungen
      ᐅ Sonographie der Säuglingshüfte
      ᐅ Manuelle Medizin / Chirotherapie ("Verrenkungen", "Kopfschmerz", überall dort, wo die Schulmedizin an ihre Grenzen kommt)
      ᐅ FTP-Messung und FTP-Improvement-Programm (ZWIFT und Peloton®)



      Fragen zur Kostenerstattung


      Wie hoch ist die Kostenerstattung für Leistungen von Wahlärztinnen?

      Grundlage für die Berechnung Ihrer Kostenerstattung ist der jeweils gültige Kassentarif. Der Kassentarif für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte wird zwischen der jeweiligen Krankenkasse und der Ärztekammer für Tirol festgelegt. Je nach Fachgebiet der Ärztin bzw. des Arztes ist der Kassentarif unterschiedlich hoch. Die Höhe der Kostenerstattung beträgt gemäß gesetzlicher Bestimmungen 80 Prozent jenes Tarifes, den die Kasse einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt.

      Achtung: Sie bekommen selten 80 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet! Wahlärztinnen und Wahlärzte sind nämlich nicht an die Kassentarife gebunden und können die Höhe Ihrer Honorare frei bestimmen.


      Warum bekommen Sie nur 80 Prozent des Kassentarifes ersetzt?

      Weil lt. Angabe der Krankenkassen die einzelne Bearbeitung von Wahlarztrechnungen kostenintensiver ist als die elektronische Sammelabrechnung von VertragsärztInnen.


      Wo können Restkosten geltend gemacht werden?

      Fragen Sie bei Ihrer Privatkrankenversicherung nach!

      Oder geben Sie die Restkosten bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung („Lohnsteuerausgleich“) an. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt.